Bundesrat genehmigt Generelles Projekt für die letzten 3,5 km der N28 im Prättigau GR

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 das Generelle Projekt für den Bau des letzten Teilstücks von 3,5 km Länge zwischen den Anschlüssen von Fideris / Jenaz und Küblis / Dalvazza genehmigt.

Nach Abschluss des Projekts wird der Lokal- und Langsamverkehr über die bestehende Strasse und der Transitverkehr über die neue Nationalstrasse geführt.

Der Abschnitt zwischen den beiden Anschlüssen Fideris / Jenaz und Küblis / Dalvazza ist eng und kurvenreich. Der Gewässerraum der Landquart, die bestehende Nationalstrasse sowie die Rhätische Bahn teilen sich den verfügbaren Raum. Aufgrund der engen Platzverhältnisse verkehrt der Langsamverkehr über Fideris und die Bahn muss die Geschwindigkeit auf 45 km/h reduzieren. Um die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, planen die unterschiedlichen Infrastrukturbetreiber mehrere Projekte zur Verbesserung der Situation.

Neben dem Bau eines neuen Nationalstrassenteilstücks, welches der Bundesrat nun genehmigt hat, wird die Rhätische Bahn künftig in einen Tunnel geführt. Dadurch werden Geschwindigkeiten bis zu 120 km/h ermöglicht, wodurch der Fahrplan stabilisiert werden kann. Das neue Nationalstrassenteilstück und die bestehende Strasse verbleiben im Talboden und werden neu trassiert. Der Bau der neuen Strasse führt zudem zu einer Verkehrsentflechtung: Mit dem Bau des neuen Teilstücks kann der Langsamverkehr künftig über die bestehende Strecke geführt werden. Dies führt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Weiter wird mit dem Projekt der Schutz vor Naturgefahren (z. B. Steinschlag) erhöht und die heutige Beanspruchung des Gewässerraums reduziert.

Weiteres Vorgehen

Das Strassen- und das Bahnprojekt sind eng verknüpft und voneinander abhängig. Für den Bau des neuen Strassenstücks ist die Verlegung der Bahn in den Berg Voraussetzung. Aus diesem Grund wird im vorliegenden Fall ein gemeinsames Auflageverfahren nach Eisenbahngesetz weitergeführt. So können die komplexen Abhängigkeiten der beiden Vorhaben einheitlich und zielführend koordiniert werden. An der Wahrung der Interessen Dritter (Planeinsicht, Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten) ändert sich dadurch nichts.

Der Baustart erfolgt frühestens ab 2027. Die Kosten für das Strassenprojekt belaufen sich auf 156 Millionen Franken, die Kosten für den Bahnanteil auf 169 Millionen Franken.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

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