Kanton Wallis: Erster Schmuggel nach neuem Tabaksteuergesetz entdeckt
Kurz, nachdem die Änderung des Tabaksteuergesetzes gerade in kraft getreten war, entdeckte der Schweizer Zoll den ersten Fall von Schmuggel mit Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten.
Eine Geldstrafe und fällige Abgaben in Höhe von mehreren zehntausend Franken werden zu bezahlen sein, so der Zoll.
Am frühen Morgen des 1. Oktober kontrollierten Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BZG) im Rahmen einer mobilen Kontrolle ein in der Schweiz zugelassenes Auto, das von einem 53-jährigen Mann schweizerischer Nationalität gefahren wurde.
Dieser transportierte im Kofferraum des Fahrzeugs Kartons mit Stangen für elektronische Zigaretten, die insgesamt 187,3 Liter Flüssigkeit enthielten.
Die Ladung im Wert von mehreren zehntausend Franken bzw. Euro war zuvor nicht deklariert worden.
Er erklärte, dass er über den unbesetzten Grenzübergang Morgins (VS) eingereist sei, da er am Vortag in Basel keine Zollabfertigung vornehmen konnte, weil er zu spät bei der Zollstelle eingetroffen war.
Diese irreguläre Einfuhr von nikotinhaltiger Flüssigkeit für elektronische Zigaretten ereignete sich wenige Stunden nach dem Inkrafttreten der Änderung des Tabaksteuergesetzes.
Diese regelt auch nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Einwegzigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten oder Patronen, die nun der Tabaksteuer unterliegen.
Neben einer Geldstrafe wegen Verstosses gegen das Zoll-, das Tabak- und das Mehrwertsteuergesetz muss der Täter die hinterzogenen Abgaben in Höhe von mehreren zehntausend Franken nachzahlen.
Da die Ware für einen Fachhandel bestimmt war, wurde zudem eine Untersuchung durch die Zollfahndung West eingeleitet.
Quelle: Walliser Zeitung
Bildquelle: Walliser Zeitung