Kanton Luzern: Mann attackiert Ex-Partnerin mit Flammenwerfer – 7 Jahre Haft verhängt!

Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung

Ein 44-jähriger Mann wurde vom Luzerner Kriminalgericht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung an seiner Ex-Frau verurteilt. Das Urteil sieht eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten vor.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Tatvorfall im April 2021

Im April 2021 begab sich der Mann mit einem Küchenmesser, einer Spraydose und einem Feuerzeug zur Wohnung seiner Ex-Frau. Dort traf er auf den gemeinsamen Sohn, der seine Mutter unbemerkt warnte.

Angriff mit Spraydose und Feuerzeug

Als die Ex-Frau die Wohnung betrat, wurde sie von ihrem Ex-Mann in die Wohnung gezerrt. Der Sohn konnte fliehen. Der Mann setzte den Sprühstrahl der Spraydose mit einem Feuerzeug in Brand, wodurch die Kleidung und Haare der Frau Feuer fingen. Sie flüchtete ins Badezimmer, schloss sich ein und löschte das Feuer.

Versuchter Messerangriff

Der Beschuldigte versuchte, die Badezimmertür gewaltsam zu öffnen und die Frau mit einem Messer zu verletzen. Sie konnte die Angriffe abwehren, bis die Polizei eintraf und den Mann festnahm.

Gerichtliche Beurteilung

Das Kriminalgericht fand die Aussagen des Opfers schlüssig und glaubwürdig. Die Verteidigung des Angeklagten argumentierte, er habe nur erschrecken wollen, was das Gericht als unglaubhaft zurückwies. Es wurde festgestellt, dass der Beschuldigte die Absicht hatte, seine Ex-Frau zu töten.

Urteil und Berufung

Der Mann wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Neben der Freiheitsstrafe wurde eine stationäre Massnahme angeordnet und eine Landesverweisung für 15 Jahre ausgesprochen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, und es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Polizei.news Redaktion
Bildquelle: P. Ochsner

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