Albaner (21) gefasst: Fahnder sichern Heroin, Kokain und Tausende Franken Bargeld

(Winterthur ZH). Am Dienstagnachmittag, 13. Oktober 2026, hat die Stadtpolizei Winterthur eine Person kontrolliert, die Kokain auf sich trug.

Die darauffolgenden Ermittlungen führten zur Sicherstellung von über 220 Gramm Heroin, rund 30 Gramm Kokain und Bargeld.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Festnahme: Dienstag, 13. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz vor 15.30 Uhr
  • Ort: Winterthur, Kanton Zürich
  • Festgenommener: 21-jähriger Albaner
  • Erster Drogenfund: Rund 10 Gramm Kokain bei der Personenkontrolle
  • Hausdurchsuchung: Über 220 Gramm Heroin und rund 30 Gramm Kokain sichergestellt
  • Bargeld: Knapp 3’000 Schweizer Franken und 2’000 Euro
  • Ermittlungen: Stadtpolizei Winterthur und Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland
  • Weitere Einsatzkräfte: Kantonspolizei Zürich

Fahnder kontrollieren 21-jährigen Albaner und entdecken Kokain

Gestern Nachmittag um kurz vor 15.30 Uhr kontrollierten Fahnder der Stadtpolizei Winterthur einen 21-jährigen Albaner. Bei der anschliessenden Personen- und Effektenkontrolle stellten sie rund 10 Gramm Kokain sicher.

Der Mann wurde in der Folge festgenommen und zur weiteren Abklärung auf die Polizeiwache gebracht.

Hausdurchsuchung bringt über 220 Gramm Heroin ans Licht

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung am Wohnort des Verhafteten an. Dabei konnten über 220g Heroin, rund 30 Gramm Kokain und Bargeld von knapp CHF 3›000 und EUR 2›000 sichergestellt werden.

Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Stadtpolizei Winterthur in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland geführt. Neben der Stadtpolizei Winterthur stand die Kantonspolizei Zürich im Einsatz.


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Was bedeutet die sichergestellte Drogenmenge für die Ermittlungen?

Bei Drogenfunden ist nicht nur die Gesamtmenge entscheidend. Für die strafrechtliche Beurteilung spielt unter anderem eine Rolle, wie hoch der tatsächliche Wirkstoffgehalt ist. Sichergestellte Betäubungsmittel können deshalb im Labor untersucht werden.

Zudem klären die Ermittlungsbehörden ab, welche Rolle eine beschuldigte Person gespielt hat und woher die Drogen stammen. Die blosse Sicherstellung von Bargeld beweist für sich allein noch nicht, dass dieses aus einem Drogengeschäft stammt.

Im vorliegenden Fall nennt die Polizei die gefundenen Mengen, macht aber keine Angaben zum Reinheitsgrad der Drogen oder zur Herkunft des Geldes. Die weiteren Ermittlungen laufen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.


 

Quelle: Stadtpolizei Winterthur
Bildquelle: Symbolbild © Stadtpolizei Winterthur

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