Fahrunfähig am Steuer: Nicht nur Alkohol kann die Fahrsicherheit beeinträchtigen
Wer in der Schweiz ein Fahrzeug lenkt, muss während der gesamten Fahrt körperlich und geistig in der Lage sein, es sicher zu beherrschen. Das Strassenverkehrsgesetz verbietet das Fahren in fahrunfähigem Zustand. Dabei geht es nicht ausschliesslich um Alkohol: Auch bestimmte Medikamente, Betäubungsmittel, starke Müdigkeit oder gesundheitliche Probleme können die Fahrfähigkeit beeinträchtigen.
1. Was bedeutet «fahrunfähig»?
Fahrunfähig ist, wer nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, um ein Fahrzeug sicher zu führen. Das kann beispielsweise die Aufmerksamkeit, das Reaktionsvermögen, die Wahrnehmung oder die Koordination betreffen.
Die Ursache muss im Einzelfall abgeklärt werden. Die Feststellung einer Fahrunfähigkeit allein sagt noch nicht aus, ob Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere Umstände dafür verantwortlich waren.
Wichtig: Wer sich benommen, übermüdet oder aus anderen Gründen nicht fahrtüchtig fühlt, sollte kein Fahrzeug lenken – auch dann nicht, wenn kein Alkohol konsumiert wurde.
2. Medikamente und Müdigkeit: Oft unterschätzte Risiken
Verschiedene Arzneimittel können die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit herabsetzen. Das gilt unter Umständen auch für rezeptfreie Präparate, etwa bestimmte Mittel gegen Allergien, Erkältungen oder Schmerzen.
Packungsbeilage beachten: Prüfen Sie vor der Fahrt, ob ein Medikament die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann. Fragen Sie bei Unsicherheiten Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in der Apotheke nach.
Vorsicht bei Kombinationen: Alkohol kann die Wirkung bestimmter Medikamente verstärken. Auch die gleichzeitige Einnahme mehrerer Präparate kann zusätzliche Risiken mit sich bringen.
Müdigkeit ernst nehmen: Schwere Augenlider, häufiges Gähnen oder Konzentrationsprobleme sind Warnzeichen. Wer während der Fahrt Anzeichen von Übermüdung bemerkt, sollte möglichst bald an einem sicheren Ort anhalten und eine ausreichende Pause einlegen.
Kaffee, laute Musik oder ein geöffnetes Fenster ersetzen keinen erholsamen Schlaf. Wer zu müde zum Fahren ist, braucht eine Pause und gegebenenfalls eine andere Transportmöglichkeit.
3. Weshalb ordnet die Polizei Blut- und Urinproben an?
Bestehen Anzeichen für eine mögliche Fahrunfähigkeit, kann die Polizei entsprechende Abklärungen veranlassen. Dazu gehören je nach Situation Voruntersuchungen, ärztliche Untersuchungen sowie Blut- und Urinproben.
Solche Untersuchungen dienen dazu, den Sachverhalt genauer festzustellen. Bei bestimmten Substanzen oder Medikamenten können neben den Laborergebnissen auch polizeiliche Beobachtungen und ärztliche Befunde für die Beurteilung entscheidend sein.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern und den Führerausweis vorläufig abnehmen. Über weitere strafrechtliche oder administrative Folgen entscheiden die zuständigen Behörden nach den gesetzlichen Vorgaben.
Gut zu wissen: Fahrunfähigkeit muss nicht dauerhaft sein. Auch eine vorübergehende Beeinträchtigung durch Müdigkeit, Medikamente oder andere Einflüsse kann ausreichen, um das sichere Führen eines Fahrzeugs zu verhindern.
Praktischer Tipp: Planen Sie nach einer Feier, einer langen Arbeitsschicht oder bei der Einnahme möglicherweise beeinträchtigender Medikamente Ihre Heimfahrt im Voraus. Nutzen Sie bei Zweifeln öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine fahrfähige Begleitperson.
Weitere Informationen: Hinweise zur Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen finden Sie bei Polizeinews Prävention. Weitere Meldungen über Autounfälle veröffentlicht Schweizerpolizei.ch.