Manipulierte E-Bikes und E-Trottis: Polizei zieht nach Sommerkontrollen Bilanz

(Tessin TI). Am 30. September ist TROTTA zu Ende gegangen, die sommerliche Aktion mit gezielten Kontrollen des Langsamverkehrs, welche die Kantonspolizei gemeinsam mit den Gemeindepolizeien durchgeführt hat.

Während acht Kontrolltagen an elf Standorten im Mendrisiotto, Luganese, Locarnese und Bellinzonese wurden 35 Übertretungen geahndet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollen: Acht Tage an elf Standorten im Tessin
  • Bussen: 35 Übertretungen geahndet
  • Weitere Verfahren: 13 Meldungen an die Jugendanwaltschaft und zwei Anzeigen an die Staatsanwaltschaft
  • Technische Verstösse: Neun Fahrzeuge mit Auffälligkeiten bei Geschwindigkeit oder Technik
  • Manipulationen: Fünf Fahrzeuge waren vom Fahrer verändert worden
  • Nicht konform: Vier Fahrzeuge waren für den Verkehr in der Schweiz nicht zugelassen
  • Höchste gemessene Geschwindigkeit: 48 km/h

In 15 Fällen folgte zudem ein weiteres Verfahren: 13 Meldungen an die Jugendanwaltschaft und zwei Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.

Die Polizistinnen und Polizisten kontrollierten Nutzerinnen und Nutzer von E-Bikes und E-Trottinetten an besonders stark frequentierten Orten. Dabei gaben sie auch Hinweise für eine sichere und regelkonforme Fahrt und verteilten Informationsmaterial.

Dank eines Rollenprüfstands konnte die Geschwindigkeit der kontrollierten Fahrzeuge direkt vor Ort gemessen werden. In neun Fällen wurden Unregelmässigkeiten bei der Geschwindigkeit oder bei den technischen Eigenschaften der Fahrzeuge festgestellt.

Fünf Fahrzeuge waren durch die jeweiligen Fahrer manipuliert worden, vier weitere entsprachen nicht den Anforderungen für den Verkehr in der Schweiz. Unter diesen befanden sich auch E-Bikes mit Leistungen von 1’200 und 1’600 Watt und damit über dem vorgesehenen Grenzwert von 1’000 Watt.

Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 48 km/h. Der betreffende Lenker wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

13 Minderjährige erfüllten die Voraussetzungen nicht

Besondere Aufmerksamkeit galt auch minderjährigen Fahrerinnen und Fahrern. In 13 Fällen waren die Voraussetzungen für das Führen der Fahrzeuge nicht erfüllt: Elf Lenker waren jünger als 14 Jahre, zwei weitere im Alter zwischen 14 und 16 Jahren verfügten nicht über den erforderlichen Führerausweis der Kategorie M.

Alle wurden der Jugendanwaltschaft gemeldet. In einem Fall führte ein Jugendlicher zudem ein nicht vorschriftsgemässes Fahrzeug.

Die Kantonspolizei erinnert daran, dass zum Führen eines leichten Motorfahrrads – E-Bike oder E-Trottinett – ein Mindestalter von 14 Jahren gilt. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich. Ab 16 Jahren ist dieser nicht mehr nötig.

Licht und Sichtbarkeit bleiben wichtig

Die Kantonspolizei erinnert abschliessend daran, E-Bikes und E-Trottinette nur unter Einhaltung der technischen Vorschriften und Verkehrsregeln zu verwenden.

Für eine gute Sichtbarkeit ist es wichtig, das Licht stets eingeschaltet zu haben, das Fahrzeug mit Reflektoren auszurüsten und gut sichtbare Kleidung zu tragen.

Das Tragen eines Helms wird dort, wo keine Helmpflicht besteht, dringend empfohlen.


Polizei.news informiert

🛴 E-Trottinett oder E-Bike: Diese Regeln gelten in der Schweiz

E-Trottinette dürfen im öffentlichen Verkehr grundsätzlich erst ab 14 Jahren gefahren werden. Zwischen 14 und 16 Jahren ist dafür ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich; ab 16 Jahren entfällt diese Ausweispflicht. Für langsame E-Bikes gelten dieselben Altersregeln.

Für alle E-Bikes und E-Trottinette gilt auch tagsüber Lichtpflicht. Bei schnellen E-Bikes ist ein Helm obligatorisch; bei langsamen E-Bikes und E-Trottinetten empfiehlt die BFU das Helmtragen ausdrücklich.

Nicht jedes im Handel erhältliche Elektrofahrzeug darf automatisch auf öffentlichen Strassen benutzt werden. Vor dem Kauf lohnt sich deshalb ein Blick auf Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung und Zulassung. Manipulationen können dazu führen, dass ein ursprünglich zulässiges Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt.


 

Quelle: Polizia cantonale / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Polizia cantonale

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