Betrunken auf die Autobahn: Autofahrerin (30) kracht in Leitplanke und fährt weiter

(Baar ZG). Eine 30-jährige Autofahrerin hat bei der Autobahneinfahrt Baar einen Selbstunfall verursacht. Dabei kollidierte sie mit einer Leitplanke und einer Verkehrstafel. Trotz des Unfalls setzte sie ihre Fahrt fort. Die Frau musste ihren Führerausweis abgeben.

Am Mittwoch (28. Oktober 2026), kurz nach Mitternacht, touchierte eine 30-jährige Autofahrerin bei der Autobahneinfahrt Baar in Fahrtrichtung Zug zunächst die linksseitige Leitplanke. Anschliessend geriet sie von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Leitpfeil und fuhr über die Wiesenfläche zwischen der Autobahneinfahrt und der Autobahn. Danach gelangte sie auf die Autobahn und setzte ihre Fahrt fort. Erst rund zwei Kilometer später hielt sie auf dem Pannenstreifen an.

Polizei.news | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Autobahneinfahrt Baar in Fahrtrichtung Zug.
  • Zeitpunkt: Mittwoch, 28. Oktober 2026, kurz nach Mitternacht.
  • Unfall: Eine 30-jährige Autofahrerin kollidierte mit einer Leitplanke und einem Leitpfeil.
  • Weiterfahrt: Die Frau fuhr trotz des Unfalls auf die Autobahn und hielt erst rund zwei Kilometer später an.
  • Atemalkohol: 1.06 mg/l bei der Polizeikontrolle.
  • Führerausweis: Wurde vor Ort zuhanden des Strassenverkehrsamts abgenommen.
  • Fahrzeug: Totalschaden; Abtransport durch ein privates Abschleppunternehmen.
  • Fahrbahn: Mehrere hundert Meter lange Öl- und Treibstoffspur mussten gereinigt werden.
  • Ermittlungen: Die genaue Unfallursache wird weiter untersucht.

Atemalkoholmessung ergibt 1.06 mg/l

Bei der anschliessenden Polizeikontrolle ergab eine Atemalkoholmessung einen Wert von 1.06 mg/l. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerausweis wurde ihr zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) vor Ort abgenommen.

Die genaue Unfallursache ist Gegenstand weiterer Untersuchungen.



Totalschaden und lange Öl- und Treibstoffspur

Am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden. Dieses wurde durch ein privates Abschleppunternehmen abtransportiert. Aufgrund einer mehrere hundert Meter langen Öl- und Treibstoffspur musste durch Mitarbeiter der Nationalstrassenbetriebsgesellschaft Zentras die Fahrbahn gereinigt werden.

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei


Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Drei Regeln, die schwere Unfälle verhindern können

Alkohol beeinträchtigt das Reaktionsvermögen, die Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, Gefahren richtig einzuschätzen. Besonders tückisch ist, dass sich Betroffene häufig noch fahrtüchtig fühlen, obwohl ihre Leistungsfähigkeit bereits nachgelassen hat. Wer alkoholische Getränke konsumiert, sollte deshalb die Heimfahrt frühzeitig planen.

1. Heimweg vor dem ersten Getränk organisieren

Entscheiden Sie möglichst schon vor einem Fest oder Restaurantbesuch, wie Sie sicher nach Hause kommen. Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Begleitperson sind geeignete Alternativen. Wer mit dem Auto anreist, sollte im Voraus festlegen, wer auf Alkohol verzichtet und später fährt. Ist keine sichere Heimfahrt möglich, bleibt das Fahrzeug stehen.

2. Nicht auf das eigene Gefühl vertrauen

Das subjektive Gefühl, noch sicher fahren zu können, ist kein verlässlicher Massstab. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionszeit verlängern und die Aufmerksamkeit einschränken. Besonders gefährlich ist die Kombination mit Müdigkeit, Medikamenten oder anderen berauschenden Substanzen. Wer Zweifel an seiner Fahrfähigkeit hat, darf sich nicht ans Steuer setzen.

3. Restalkohol am nächsten Morgen beachten

Nach einer langen Nacht kann noch Stunden später Alkohol im Blut vorhanden sein. Der Körper baut Alkohol nur begrenzt schnell ab. Kaffee, eine kalte Dusche, Bewegung oder frische Luft beschleunigen diesen Vorgang nicht. Wer am Morgen noch unter Alkoholeinfluss steht oder sich nicht vollständig fahrtüchtig fühlt, sollte ebenfalls auf das Autofahren verzichten.

Gut zu wissen: In der Schweiz liegt der allgemeine gesetzliche Grenzwert bei 0,25 mg/l Atemalkohol beziehungsweise 0,5 Promille Blutalkohol. Für bestimmte Gruppen, darunter Neulenkende auf Probe und Berufschauffeure, gelten strengere Vorschriften. Unabhängig von Grenzwerten darf niemand ein Fahrzeug führen, wenn die Fahrfähigkeit beeinträchtigt ist.

Alkohol und Müdigkeit: Beide Einflüsse können sich gegenseitig verstärken. Nach einer langen Feier oder wenig Schlaf kann das Unfallrisiko deshalb zusätzlich steigen. Eine sichere Entscheidung ist, das Auto stehen zu lassen und erst wieder zu fahren, wenn die volle Fahrfähigkeit gewährleistet ist.

Praktischer Tipp: Speichern Sie vor einem Anlass die Nummer eines Taxidienstes und prüfen Sie die letzte ÖV-Verbindung. So haben Sie eine sichere Alternative zur Hand, ohne später improvisieren zu müssen.

Weitere praktische Hinweise bietet der redaktionelle Belmedia-Beitrag „Nach der Feier nicht mehr fahrtüchtig? Nez Rouge fährt Sie und Ihr Auto sicher nach Hause“. Darin werden auch verbreitete Irrtümer über den Alkoholabbau erklärt.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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