(Kanton AG). Während der Halloween-Nacht zeigte die Polizei auf dem gesamten Kantonsgebiet verstärkt Präsenz.
Dabei wurden diverse Personen proaktiv kontrolliert und Eier sowie Feuerwerk sichergestellt. Mehr als 80 Mal musste die Polizei wegen Unfugs, Sachbeschädigungen oder aufgrund Abfeuerns von Böllern ausrücken. Grössere Sachschäden wurden keine festgestellt.
Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zeitraum: Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2026.
- Ort: Gesamtes Kantonsgebiet Aargau.
- Einsätze: Mehr als 80 Meldungen wegen Unfugs, Sachbeschädigungen und Böllern.
- Polizeipräsenz: Regional-, Stadt- und Kantonspolizei verstärkt im Einsatz.
- Kontrollen: Zahlreiche Personen vorsorglich kontrolliert.
- Sichergestellt: Eier und Feuerwerk.
- Auffälligkeit: Viele Jugendliche führten Böller mit sich.
- Bilanz: Keine grösseren Sachschäden festgestellt.
Mehr als 80 Meldungen in der Halloween-Nacht
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November 2026 waren zahlreiche Personengruppen im Zusammenhang mit Halloween unterwegs. Diverse Patrouillen der Regional- und Stadtpolizeien sowie der Kantonspolizei standen auf dem gesamten Kantonsgebiet im Einsatz und zeigten verstärkt Präsenz.
Bei der Polizei gingen mehr als 80 Meldungen wegen Unfugs, Sachbeschädigungen und aufgrund Abfeuerns von Böllern ein. Grössere Sachschäden blieben jedoch aus.
Polizei stellt Eier und Feuerwerk sicher
Im Verlauf des Abends und der Nacht führte die Polizei zahlreiche Personenkontrollen durch. Dabei wurden vorsorglich Eier und Feuerwerk sichergestellt. Auffallend war in diesem Jahr insbesondere, dass viele Jugendliche mit Böllern unterwegs waren.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau
Polizei.news informiert | Halloween und Prävention
Eierwürfe und Böller: Wenn Halloween-Streiche gefährlich werden
Halloween gehört für viele Kinder und Jugendliche zu den Höhepunkten im Herbst. Doch Eierwürfe, Sachbeschädigungen und unvorsichtig gezündete Feuerwerkskörper können Menschen gefährden und teure Folgen haben.
1. Warum Eierwürfe keine harmlosen Streiche sind
Eier können an Fassaden, Fahrzeugen und Fenstern hartnäckige Verschmutzungen verursachen. Werden Oberflächen beschädigt oder entstehen Reinigungskosten, kann ein vermeintlicher Scherz finanzielle und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Fremdes Eigentum sollte deshalb auch an Halloween tabu sein.
2. Böller können schwere Verletzungen verursachen
Feuerwerkskörper bergen Risiken für Hände, Augen und Gehör. Besonders gefährlich ist es, Böller in Richtung von Menschen, Fahrzeugen oder Gebäuden zu werfen. Feuerwerk darf nur entsprechend den geltenden Vorschriften und Sicherheitshinweisen verwendet werden.
3. Eltern können mit klaren Absprachen vorbeugen
Besprechen Sie vor einem Halloween-Rundgang, welche Streiche erlaubt sind und wo die Grenzen liegen. Vereinbaren Sie eine Rückkehrzeit und erklären Sie, weshalb Eierwürfe, Feuerwerk und Beschädigungen nicht zum harmlosen Gruselspass gehören.
Gut zu wissen: Werden fremde Sachen absichtlich beschädigt, kann der Straftatbestand der Sachbeschädigung nach Artikel 144 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs erfüllt sein. Ob dies zutrifft, hängt vom konkreten Vorfall ab.
Praktischer Tipp: Wer durch einen Halloween-Streich einen Schaden entdeckt, sollte diesen fotografieren und bei einem Verdacht auf Sachbeschädigung die Polizei kontaktieren. Bei unmittelbarer Gefahr gilt die Notrufnummer 117.
Weitere Informationen: Sicherheitshinweise für Familien und Jugendliche finden Sie bei Polizeinews Prävention. Weitere Polizeimeldungen aus dem Kanton bietet Polizeinews Aargau.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion