Grüner Laser blendet Autofahrerin: Auge verletzt – Polizei stoppt Jugendliche (13 bis 16)

(Schattdorf UR). Am Samstag, 31. Oktober 2026, kurz vor 21.30 Uhr, fuhr eine Frau mit ihrem Personenwagen mit Urner Kontrollschildern an der Gotthardstrasse in Schattdorf an einer Gruppe Jugendlicher vorbei.

Anschliessend wurde sie mit einem grünen Laserpointer geblendet, welcher später durch die Patrouille sichergestellt werden konnte. Dabei zog sie sich Verletzungen am Auge zu. Die aufgebotene Patrouille konnte nach kurzer Ermittlungsarbeit mehrere Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren anhalten. Die Ermittlungsarbeiten zum genauen Sachverhalt werden durch die Kantonspolizei Uri geführt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorfall: Blendung einer Autofahrerin mit einem grünen Laserpointer.
  • Ort: Gotthardstrasse in Schattdorf, Kanton Uri.
  • Datum: Samstag, 31. Oktober 2026.
  • Uhrzeit: Kurz vor 21.30 Uhr.
  • Betroffene: Autofahrerin in einem Personenwagen mit Urner Kontrollschildern.
  • Verletzungen: Die Frau erlitt Verletzungen am Auge.
  • Laserpointer: Grüner Laserpointer, durch die Polizei sichergestellt.
  • Angehaltene Personen: Mehrere Jugendliche.
  • Alter: Zwischen 13 und 16 Jahren.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Uri klärt den genauen Sachverhalt.
  • Polizeiliche Warnung: Laserpointer dürfen niemals auf Menschen oder Fahrzeuge gerichtet werden.

Hinweise der Kantonspolizei Uri

Laserpointer sind keine Spielzeuge. Erlaubt sind in der Schweiz ausschliesslich Laserpointer der Klasse 1. Diese dürfen jedoch nur in geschlossenen Räumen und nicht im Freien verwendet werden. Das gezielte Richten eines Laserstrahls auf Personen, Fahrzeuglenkende oder auf Fluggeräte (Helikopter, Flugzeuge, Gleitschirme, etc.) kann schwerwiegende Folgen haben. Trifft ein Laserstrahl das Auge, kann dies zu vorübergehenden Sehstörungen oder im schlimmsten Fall zu bleibenden Augenschäden führen. Werden Fahrzeuglenkende oder Piloten geblendet, besteht zudem die Gefahr, dass sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug oder Fluggerät verlieren und dadurch sich selbst sowie andere gefährden.

Die Kantonspolizei Uri appelliert deshalb, sich unbedingt an geltende Gesetze und Verbote zu halten. Laserpointer aller Art sind niemals auf Menschen, Fahrzeuge, Fluggeräte oder andere Verkehrsteilnehmende zu richten. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, ihre Kinder über die Gefahren und möglichen Folgen eines unsachgemässen Gebrauchs von Laserpointern zu sensibilisieren.

 

Quelle: Kantonspolizei Uri
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Uri


Polizei.news informiert | Gefahren durch Laserpointer

Laserpointer: Sieben wichtige Fakten über Augenverletzungen, Verbote und Sicherheit

Ein kurzer Laserstrahl kann schwerwiegende Folgen haben. Besonders gefährlich ist die Blendung von Menschen, die gerade ein Fahrzeug lenken oder ein Fluggerät steuern. In der Schweiz gelten deshalb strenge Vorschriften für Laserpointer. Was Eltern, Jugendliche und Verkehrsteilnehmende wissen sollten.

1. Welche Laserpointer sind in der Schweiz erlaubt?

Seit dem 1. Juni 2021 dürfen in der Schweiz ausschliesslich Laserpointer der Klasse 1 verwendet werden. Auch diese Geräte dürfen nur in Innenräumen und ausschliesslich zu Zeigezwecken eingesetzt werden.

Laserpointer der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 sind verboten. Das Verbot betrifft unter anderem Besitz, Einfuhr und Abgabe. Es gilt unabhängig davon, ob ein Laser rot, grün, blau oder in einer anderen Farbe leuchtet.

2. Warum können Laserstrahlen die Augen schädigen?

Laserlicht ist stark gebündelt. Je nach Leistung und Einwirkungsdauer kann ein direkter Treffer die empfindlichen Strukturen des Auges schädigen.

Mögliche Folgen reichen von vorübergehenden Sehstörungen und Blendung bis zu bleibenden Augenschäden. Wie gefährlich ein Gerät ist, lässt sich nicht allein anhand der sichtbaren Farbe des Laserstrahls beurteilen.

3. Weshalb sind Laserpointer im Strassenverkehr besonders gefährlich?

Wird eine Autofahrerin oder ein Autofahrer geblendet, kann die Sicht auf die Fahrbahn kurzfristig stark beeinträchtigt werden. Bei Dunkelheit ist das besonders problematisch, weil die Augen an die geringe Umgebungshelligkeit angepasst sind.

Schon wenige Sekunden eingeschränkter Sicht können ausreichen, um ein Hindernis zu übersehen oder von der Fahrspur abzukommen. Auch Pilotinnen und Piloten können durch Laserstrahlen in gefährliche Situationen geraten.

4. Was tun, wenn man beim Autofahren geblendet wird?

Richten Sie Ihren Blick möglichst von der Lichtquelle weg und vermeiden Sie es, direkt in den Strahl zu schauen.

Reduzieren Sie die Geschwindigkeit kontrolliert und halten Sie an einer sicheren Stelle an, sobald dies gefahrlos möglich ist. Bei fortbestehenden Sehstörungen sollten Sie nicht weiterfahren, sondern medizinische Hilfe organisieren. Melden Sie eine gezielte Laserblendung der Polizei unter 117.

5. Nach einer Laserblendung Beschwerden ernst nehmen

Augenschmerzen, verschwommenes Sehen, Lichtempfindlichkeit oder auffällige Veränderungen des Sichtfeldes können nach einer Laserblendung auftreten.

Bei Augenbeschwerden nach einem direkten Lasertreffer sollte unverzüglich eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Reiben Sie das betroffene Auge nicht. Auch wenn die Beschwerden zunächst gering erscheinen, kann eine fachliche Abklärung wichtig sein.

6. Eltern sollten die gesetzlichen Verbote erklären

Laserpointer wirken wegen ihres sichtbaren Lichtstrahls auf Kinder und Jugendliche häufig faszinierend. Die möglichen Folgen für andere Menschen werden dabei leicht unterschätzt.

Eltern und Erziehungsberechtigte sollten erklären, dass Laserpointer keine Spielzeuge sind. Besonders wichtig ist der Hinweis, dass selbst erlaubte Geräte der Klasse 1 nicht im Freien benutzt und niemals auf Menschen, Fahrzeuge oder Fluggeräte gerichtet werden dürfen.

7. Was tun mit einem verbotenen Laserpointer?

Ein Laserpointer ohne lesbare Klassifizierung oder mit einer verbotenen Laserklasse sollte nicht verwendet werden. Auch besonders leistungsstarke Geräte, die über ausländische Onlineshops erhältlich sind, können unter das Schweizer Verbot fallen.

Lassen Sie sich bei Unsicherheit von der zuständigen Polizeistelle über die korrekte Abgabe oder Entsorgung informieren. Versuchen Sie nicht, einen verdächtigen Laserpointer selbst zu testen, indem Sie den Strahl auf Personen, Tiere oder Fahrzeuge richten.

Gut zu wissen: Die Schweizer Laserpointervorschriften gelten nicht nur für besonders starke oder auffällig helle Geräte. Entscheidend sind die rechtliche Einstufung und die zulässige Verwendung. Die Beschriftung eines Geräts sollte gut lesbar und korrekt sein. Ein fehlendes oder unleserliches Klassenetikett ist ein ernstes Warnsignal.

Praktischer Tipp: Sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen konkret darüber, warum eine kurze Blendung eines fahrenden Autos lebensgefährlich sein kann. Die einfache Regel lautet: Laserpointer niemals im Freien benutzen und niemals auf Lebewesen oder Fahrzeuge richten.

Weitere Informationen: Weitere Meldungen zu Sicherheit und Unfallprävention finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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