Kantonspolizei

Zürich ZH: Keine Bussen mehr für Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen

Wer an einer unbewilligten Demonstration teilnimmt, soll künftig dafür nicht mehr gebüsst werden können. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Allgemeine Polizeiverordnung dahingehend zu ändern. Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration stellt in der Stadt Zürich eine Übertretung dar und kann mit einer Busse geahndet werden. Diese wird nach dem Verschulden bemessen, in der Regel spricht das Stadtrichteramt eine Busse von 200 Franken aus. Dazu kommen Verfahrensgebühren in ähnlicher Höhe.

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Kapo Glarus: Aktion „Toter Winkel“ bei den Schulen der Gemeinde Glarus

Vom 13.11. bis 20.11.2024 führte die Kantonspolizei Glarus in Zusammenarbeit mit der Lastwagenfahrschule Josef Landolt Näfels, einem Vertreter der ASTAG Sektion Glarus sowie den Schulleitungen Glarus, wieder die Aktion "Toter Winkel" durch. In 31 praktischen Unterrichtslektionen wurden insgesamt 540 Schülerinnen und Schülern die toten Winkel anhand eines Lastwagens aufgezeigt.

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