Kanton Aargau: Staatshaftungsfall Tobias B. endet mit Vergleich über 175'000 Franken
Im Nachgang zum Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 16. Februar 2026 haben sich die Parteien im Staatshaftungsfall Tobias B. geeinigt. Tobias B. wurde am 24. November 2011 vom Jugendgericht Lenzburg des Mordes, der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bestraft.
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